Schwerbehinderte Fahrgäste sind nach dem IX. Sozialgesetzbuch kostenfrei zu
befördern. Die Kosten für diese Beförderung werden Unternehmen ebenfalls auf
der Basis des IX. Sozialgesetzbuches erstattet. Wenn ÖPNV-Unternehmen mehr
schwerbehinderte Fahrgäste befördern als es der Pauschalsatz ausweist, ist
durch die Unternehmen ein individueller Nachweis zu führen. Dies geschieht im
Rahmen einer sogenannten Schwerbehindertenerhebung, welche durch eine
Ausführungsrichtlinie des Landes geregelt ist. Die Erhebung erfolgt in
vorgeschriebenen Perioden.
Montag, den 07.11. – Sonntag, den 27.11.2022.
Die Erhebungen sind an eine Fahrausweiskontrolle gekoppelt,
um den Anteil der Fahrgäste, die mit Schwerbehindertenausweisen unterwegs sind
eindeutig ermitteln zu können.
Die Zählung wird von der TRAMP-Traffic and Mobility Planning
GmbH durchgeführt. Die eingesetzten Personale können sich ausweisen.
Bitte halten sie Ihre Fahrtausweise rechtzeitig bereit. Serviceauskünfte
durch diese Mitarbeiter sind nicht möglich, da sie keine Mitarbeiter des
Verkehrsbetriebes sind.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Unterstützung und Verständnis.