Verkehrserhebung in den Fahrzeugen der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH
Schwerbehinderte Fahrgäste sind nach dem IX. Sozialgesetzbuch kostenfrei zu befördern. Die Kosten für diese Beförderung werden Unternehmen ebenfalls auf der Basis des IX. Sozialgesetzbuches erstattet. Wenn ÖPNV-Unternehmen mehr schwerbehinderte Fahrgäste befördern als es der Pauschalsatz ausweist, ist durch die Unternehmen ein individueller Nachweis zu…