Schwerbehinderte Fahrgäste sind nach dem IX. Sozialgesetzbuch kostenfrei zu befördern. Die Kosten für diese Beförderung werden Unternehmen ebenfalls auf der Basis des IX. Sozialgesetzbuches erstattet. Wenn ÖPNV-Unternehmen mehr schwerbehinderte Fahrgäste befördern als es der Pauschalsatz ausweist, ist durch die Unternehmen ein individueller Nachweis zu führen. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Schwerbehindertenerhebung, welche durch eine Ausführungsrichtlinie des Landes geregelt ist. Die Erhebung erfolgt in vier genau vorgeschriebenen Perioden. Die Winterperiode wird in folgendem Zeitraum durchgeführt:
Montag, den 07.02. – Sonntag, den 27.03.2022.
Weitere Erhebungen erfolgen in diesen Zeiträumen:
Montag, den 25.04. – Sonntag., den 15.05.2022
Montag, den 25.07. – Sonntag, den 14.08.2022
Montag, den 07.11. – Sonntag, den 27.11.2022.
Die Erhebungen sind an eine Fahrausweiskontrolle gekoppelt, um den Anteil der Fahrgäste, die mit Schwerbehindertenausweisen unterwegs sind eindeutig ermitteln zu können. Die eingesetzten Personale können sich ausweisen.
Bitte halten Sie Ihre Fahrtausweise rechtzeitig bereit. Serviceauskünfte durch diese Mitarbeiter sind nicht möglich, da sie keine Mitarbeiter unseres Verkehrsbetriebes sind.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.